Rechtsprechung
KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2265 BGB, § 2267 S 1 BGB, § 2269 Abs 1 BGB, § 2270 Abs 1 BGB, § 2270 Abs 2 BGB
Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Form eines gemeinschaftlichen Testaments; Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Voraussetzungen einer Schlusserbeneinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2020 - 60 VI 623/19
- KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Denn grundsätzlich sind bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und kann - ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses - neben anderen Umständen auch das Obsiegen und Unterliegen berücksichtigt werden (vgl. grundsätzlich BGH, Beschluss v. 18.11.2015, IV ZB 35/15). - OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Allein der Umstand, dass nach dem Tod des Erblassers das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist, begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz dahingehend, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (…OLG Naumburg aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.2.2019, 25 Wx 65/18; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.1.2019, 2 W 45/18). - OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Letztlich spricht auch der erhebliche Altersunterschied zwischen den beiden Ehegatten von rund 22 Jahren dafür, dass ein zeitgleiches Versterben bzw. ein Versterben kurz nacheinander sehr unwahrscheinlich war (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Auslegung auch OLG München, Beschluss v. 30.7.2008, 31 Wx 29/08) und sich aus dem Testament und der Formulierung nichts dafür ergibt, dass nur ein solch unwahrscheinlicher Fall von den Ehegatten hätte geregelt werden sollen.
- OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86
Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes; …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Hätten die Ehegatten gewollt, dass die Schlusserbeneinsetzung nur ausnahmsweise und nur für den - seltenen - Fall des zeitgleichen Versterbens gelten sollte, hätten Formulierungen wie "Für den Fall, dass wir gemeinsam versterben", "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" (so beispielsweise im Fall des OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.6.1999, 3 Wx 130/99; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.4.1987, 11 W 152/86), "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens" (BayObLG, Beschluss v. 28.12.1989, Breg. 1a Z 1/89) oder "Sollte uns beiden etwas zustoßen" nahegelegen (…vgl. zu den möglichen Formulierungen die Beispiele bei Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2.A., § 26 Rn. 19 ff.). - OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Rückschlüsse aus dem Testament des Erblassers aus ... auf den Willen der Ehefrau im Jahre ... sind nicht möglich (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 6.7.2007, 31 Wx 33/07, Rn. 21). - OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Da es sich bei der Tochter um eine Person handelt, "die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist", kommt es auf die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 BGB, das Näheverhältnis, nicht an, so dass die Verweise des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift auf die Rechtsprechung zum Näheverhältnis (u.a. auf KG, Beschluss v. 10.7.2018, 6 W 35/18 und OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647 und OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1599) und die dazu getätigten Ausführungen rechtlich unerheblich sind. - KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung …
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Den erhöhten Beweisanforderungen im Erbscheinsverfahren im Falle des Fehlens des Originals (vgl. dazu nur KG, Beschluss v. 3.8.2018, 6 W 52/18 m.w.N.) ist damit Genüge getan. - OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02
Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Denkbar wäre auch die Formulierung "bei unserem gemeinsamen Tod" (so im Falle des OLG Schleswig v. 2.11.2003, 3 Wx 47/02). - KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Auch das Wort "gemeinsam" erfasst üblicherweise auch das zeitlich versetzte Sterben und ist nicht so einschränkend gemeint oder zu verstehen wie die Formulierung "gleichzeitig" (vgl. KG, Beschluss v. 15.1.2020, 6 W 45/19, Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 22.02.2019 - 25 Wx 65/18
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wegen Formunwirksamkeit eines Testaments
Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Allein der Umstand, dass nach dem Tod des Erblassers das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist, begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz dahingehend, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (…OLG Naumburg aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.2.2019, 25 Wx 65/18; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.1.2019, 2 W 45/18). - OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99
- OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
- OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11
Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch …
- BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung …
- OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95
Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger …
- OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94
Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der …
- KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18
Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament
- KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an …
- BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52
Gemeinschaftliches Testament
- OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von …
Allein aus einem Vermögensunterschied der Ehegatten lässt sich nicht positiv der Wille der Ehegatten feststellen, dass sie beide eine Wechselbezüglichkeit nicht wollten (KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).Dies lässt nach § 133 BGB den Rückschluss zu, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nach jahrzehntelanger Ehe nicht von getrennten Vermögensmassen ausgegangen sind, sondern die aufgeführten Gegenstände als gemeinsames Vermögen angesehen haben (vgl. hierzu auch KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).
- OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18
Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt
(a) Zunächst spricht die gewählte Formulierung "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" für sich betrachtet eher dafür, dass nur der - zwar seltene - Fall eines zeitgleichen oder möglicherweise auch in einem so kurzen zeitlichen Abstand eintretenden Versterbens der Ehegatten, der dem Überlebenden keine Möglichkeit zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung mehr lässt, geregelt werden soll (so auch: KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2021, Az. 19 W 1118/20, Tz. 64 in Abgrenzung zu der dort verwendeten Formulierung "nach gemeinsamen Ableben" ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.02.2012, Az. 15 W 1544/11, Tz. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, Tz. 23; jeweils zitiert nach juris).